Klartext
über Denkmalpflege
Denkmalpflegepreis
Die Denkmalpflege des Kantons Bern verleiht dieses Jahr zum dritten Mal den Denkmalpflegepreis. Die Preisträgerin hat gemäss Communiqué «ihr Reihenhaus aus den 1920er-Jahren in Wabern auf die ursprünglichen architektonischen Qualitäten zurückgeführt.» Wir haben mit dem Denkmalpfleger Michael Gerber über Fortschritt, Vergangenheit und Imageprobleme gesprochen.
Preisverleihung
Kornhausforum, Bern. Do., 3.5., 18.30 Uhr
www.kornhausforum.ch
Begleitausstellung bis 12.5.
Der Denkmalpreis des Kantons geht an eine Hausbesitzerin, die ihre Liegenschaft zum ursprünglichen Zustand zurückgeführt hat. Weshalb?
Den Ansatz finden wir bestechend. Diese Hausbesitzerin wohnte seit Jahren in ihrer Liegenschaft und wollte etwas verändern. Sie entrümpelte im Innern und holte die ursprünglichen Qualitäten des Reihenhauses wieder hervor. Das Äussere stimmt wieder mit dem Innern überein.
Ist es denn grundsätzlich etwas Positives, zu einer ursprünglichen Architektur zurückzufinden? Manchmal ist es doch einfach besser, Dinge zu verändern.
Klar. Manchmal ist es nicht sinnvoll, den Ursprung zu suchen, weil sich die Nutzung eines Gebäudes verändert hat. Hier ist es aber der richtige Ansatz.
Ab wann ist ein Gebäude schützenswert?
Der Kanton Bern hat ein flächendeckendes Bauinventar. Darin hat eine Fachstelle nach wissenschaftlichen Kriterien eine Auswahl getroffen und herausgefiltert, was als schützenswert und was als erhaltenswert taxiert wird. Die Denkmalpflege kommt nur zum Zug, wenn das Haus in diesem Inventar steht.
Am Schluss ist es doch immer eine Sache des ästhetischen Empfindens, ein Bauchentscheid, ob etwas schützenswert scheint.
Die Ästhetik ist natürlich eines der Kriterien, aber bei Weitem nicht allein entscheidend.
Könnte ich mich als Hausbesitzer gegen das Label «denkmalgeschützt» wehren?
Sie können eine Schutzvermutung im Baubewilligungsverfahren bestreiten. Und während die Verankerung dieses Inventars in der Gemeinde aufliegt, können Sie Einsprache erheben.
Der Denkmalschutz scheint ein Imageproblem zu haben: Ihre Behörde gilt als Verhindererin von Solaranlagen. Spüren Sie das bei der Arbeit?
Ich finde: Wir verhindern nicht. Es gibt im Kanton Bern mehrere Anlagen auf Baudenkmälern. Darunter ist etwa ein Bauernhaus in Uettligen, das den Schweizer Solarpreis 2011 gewonnen hat. Für uns stellt sich nicht die Frage, ob Solarzellen auf schützenswerten Gebäuden möglich sind, sondern wie. Jetzt erstellt der Regierungsrat neue Richtlinien. Sie werden künftig den Umgang mit Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie regeln, und zwar auf allen Gebäuden, nicht nur auf Baudenkmälern.
Können Sie sich vorstellen, dass Altstadtdächer in Bern mit Solarzellen ausgestattet werden?
Die Stadt Bern hat eine eigene Denkmalpflege, die abschliessend urteilt. Sie will im Unesco-Weltkulturerbe keine Solaranlagen. Diese Haltung kann ich gut nachvollziehen. Eine Solaranlage ist eine technische Entwicklung, die man auf Hausdächern anwenden kann, aber ein Unesco Weltkulturerbe ist nicht der richtige Ort, um Fortschritt zu zeigen.
Letztlich muss man sich fragen: Zeigen wir die Entwicklung oder bewahren wir die Vergangenheit?
Das ist so. Und das Bauinventar ist ein Teil des Abwägens. Damit können wir Baugesuche denkmalpflegerisch begleiten. Man darf nicht vergessen: Es geht nicht nur um ein ästhetisches Bewahren, sondern auch um Erinnerungswerte, Geschichte und Identität. Man soll Denkmäler aber auch der jetzigen Nutzung anpassen können. Denkmalpflege bedeutet nicht: Glasglocke …,
… heisst nicht Ballenberg?
Genau.
Interview: Michael Feller
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